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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

 

der Sport Academy Pro GmbH 

c/o Sport Academy Zurich GmbH 

Heinrichstrasse 267m, 8005 Zürich 

 

für die Teilnahme an den BARÇA CAMPS SWITZERLAND 

(Fußballcamps für Jugendliche inkl. Reisen zu den BARÇA Clinic Wochencamps, Turnierteilnahmen und Trainings) 

 

1. Geltungsbereich 

1.1   Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Dienstleistungen, die im Rahmen der BARÇA CAMPS SWITZERLAND von der Sport Academy Pro GmbH, c/o Sport Academy Zurich GmbH (im Folgenden „Veranstalter“) erbracht werden. 

1.2   Sie finden Anwendung auf alle vertraglichen Beziehungen, die zwischen dem Veranstalter und den gesetzlichen Vertretern der teilnehmenden Jugendlichen (im Folgenden „Eltern/Erziehungsberechtigte“) zustande kommen. 

1.3   Abweichende Bedingungen der Vertragspartner finden nur dann Anwendung, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 

 

2. Vertragsparteien und Vertragsschluss 

Vertragspartner sind:

  • Die Sport Academy Pro GmbH, c/o Sport Academy Zurich GmbH, Heinrichstrasse 267m, 8005 Zürich (nachfolgend Veranstalter genannt),

  • Die gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Erziehungsberechtigte) der minderjährigen teilnehmenden Person.
     

2.1   Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des teilnehmenden Kindes durch die gesetzlichen Vertreter und der anschliessenden Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

2.2   Bei der Anmeldung sind sämtliche personenbezogenen Angaben der teilnehmenden Kinder vollständig und in korrekter Detailtiefe anzugeben. Änderungen sind dem Veranstalter umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

3. Teilnahmebedingungen 

3.1   Das Camp ist für Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren geeignet, die Fussball spielen möchten. Teilnehmer müssen physisch fit sein und alle Aktivitäten, einschliesslich intensiver Trainings und Spiele, bewältigen können. 3.2   Eltern müssen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, der medizinische Vorgeschichte, Allergien und Medikamente umfasst. Bei Unsicherheiten über die Eignung ist ein Arztbesuch erforderlich. 

3.3   Eltern garantieren die Richtigkeit der im Gesundheitsfragebogen angegebenen Informationen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zur Ausschluss des Kindes führen, ohne Rückerstattung, und Eltern haften für daraus resultierende Ansprüche.
3.4   Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Krankheiten oder Todesfälle, ausser bei grober Fahrlässigkeit, und empfiehlt eigene Versicherungen. 

3.5   Teilnehmer müssen respektvoll und sportlich auftreten. Mobbing oder störendes Verhalten führt zur sofortigen Entlassung ohne Rückerstattung, es wird eine gute Sportlichkeit und ein diszipliniertes Verhalten erwartet. 

 

4. Leistungsbeschreibung 

4.1   Angebotene Leistungen: 

Der Veranstalter bietet im Rahmen der BARÇA CAMPS SWITZERLAND folgende Leistungen an: 

  • Durchführung von Fußballcamps, Trainingslagern und Turnieren für Jugendliche in der Schweiz. 

  • Organisation von Reisen nach Barcelona, in denen im Rahmen der BARÇA Clinic Wochencamps trainiert wird, inklusive Unterkunft, Verpflegung, Trainingsprogrammen und Turnierteilnahmen. 

4.2   Leistungsumfang: 

Der genaue Ablauf, Zeitplan, Veranstaltungsort(e) sowie weitere Detailinformationen werden den Eltern/Erziehungsberechtigten bei Anmeldung bzw. in ergänzenden Informationsmaterialien übermittelt. 

 

5. Haftungsausschluss und Schadensersatz 

Haftungsausschluss: 

5.1   Der Veranstalter schliesst seine Haftung für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Durchführung der BARÇA CAMPS SWITZERLAND entstehen, grundsätzlich aus. 

5.2   Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
 

Konkrete Haftungsausschlüsse: 

5.3   Personenschäden: Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder sonstige Gesundheitsschäden, die während der Teilnahme an Trainings, Turnieren, Reisen oder sonstigen Veranstaltungen entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. 

5.4   Sachschäden: Schäden an Eigentum der Teilnehmer werden ebenfalls ausschließlich nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters übernommen. 

5.5   Versicherungspflicht: Es obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Unfall- und Haftpflichtversicherung) zu sorgen. Der Veranstalter behält sich vor, den Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes zu verlangen. 

 

6. Reise- und Veranstaltungsbedingungen 

6.1   Reiseleistungen: 

Für die Reiseleistungen (Reisen nach Barcelona im Rahmen der BARÇA Clinic Wochencamps) gelten ergänzende vertragliche Bestimmungen, die Bestandteil des Gesamtvertrages sind. 

6.2   Programmänderungen: 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf oder den Leistungsumfang (z. B. Trainingszeiten, Turnierteilnahmen, Reisezeiten) bei unvorhersehbaren Ereignissen wie wetterbedingten Umständen, politischen Unruhen, Streiks oder sonstigen aussergewöhnlichen Umständen anzupassen. 

6.3   Stornierungsregelungen Reisen: 

Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer gelten die gesondert vereinbarten Stornobedingungen, die bei der Anmeldung detailliert erläutert werden. 

 

7. Zahlungsbedingungen, Preise und Stornobedingungen 

7.1   Teilnahmegebühren: 

Die Teilnahmegebühren sind verbindlich und werden mit Abschluss des Vertrages fällig. 

7.2   Zahlungsmodalitäten: 

Details zu Zahlungsfristen, -wegen und -modalitäten werden im Anmeldeformular bzw. in der
7.3   Auftragsbestätigung des Veranstalters konkretisiert. 

Stornierungen / Rückerstattung: 

  • 100% bis 12 Wochen vor Beginn 

  • 50 % bis 8 Wochen vor Beginn 

  • 20% bis 4 Wochen vor Beginn 

  • ab 4 Wochen vor Beginn erfolgt keine Rückerstattung 

 7.4   Absage durch Veranstalter 

Sollte das Camp infolge behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien oder Epidemien nicht durchgeführt werden können, werden Teilnehmenden mit einer Annullationskostenversicherung die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Projektspezifische Verwaltungsgebühren werden in jedem Fall fällig. Eine Annullationskostenversicherung ist empfohlen. 

 

 8. Verpasste Camp-Tage 

8.1   Kann der Teilnehmende ohne sein Verschulden wegen Unfall oder Krankheit während des Camps während mehr als 2 Tagen nicht an den Campaktivitäten teilnehmen, besteht Anspruch auf Rückvergütung eines Teilbetrages. Die fälligen Fixkosten sowie die Bearbeitungsgebühr können nicht zurückerstattet werden. Bei vorgezogener Heimreise wegen Unfall oder Krankheit (ohne Verschulden des Teilnehmenden) wird ebenfalls bei Absenz von mehr als 2 Tagen eine Rückerstattung vollzogen. Werden mehr als 2 Tage am Camp wegen Krankheit, Verletzung oder Unfall oder sonstigen plausiblen Gründen verpasst, wird der verpasste Camptag nach Abzug der Bearbeitungsgebühr und unter Berücksichtigung bereits bezogener Leistungen (wie z.B. Campdress) anteilsmässig zurückerstattet. Stornierungen aufgrund von Urlaub gelten nicht als plausibler Grund, wodurch es keine Preisermässigung gibt. Ausgenommen sind Rückerstattungen bei Fehlverhalten des teilnehmenden Kindes. 

8.2   Rückzahlungen verpasster Tage (ohne Annullationskostenversicherung und ab einer Absenz von mindestens 2 Tagen): CHF 30.- pro verpasstem Camptag 

 

9. Werbemassnahmen 

9.1   Der Veranstalter gibt grundsätzlich keine Daten und Adressen der teilnehmenden Familien an Dritte weiter. Wir erlauben uns aber, für uns und mit unseren wichtigen Sponsoren vereinzelt Werbeaktionen durchzuführen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Wir achten darauf, dass die Daten der Teilnehmenden nur für ansprechende Werbemassnahmen verwendet werden. Dank den Sponsoren ist es möglich, die Camps kostengünstig anzubieten, wovon v.a. auch die Teilnehmenden profitieren.  

9.2   Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie möglicherweise durch einen Sponsor kontaktiert werden. Sie sind berechtigt, den Sponsoren die Verwendung der Adressdaten zu untersagen. Senden Sie dazu eine E-Mail mit ihren Kontaktangaben an camps@barca-academy-zurich.com mit Betreff "Opting-out-Möglichkeit". Diese Abmeldung gilt pro Camp und muss im Falle einer neuen Anmeldung für ein weiteres Camp wiederholt werden.  

9.3   Weiter erteilen uns die Eltern das Recht, Bild, Video- und Tonaufnahmen von den Camps und ihren Kindern zu erstellen und ohne Rückfrage zu veröffentlichen (inkl. Internet). 

 

10. Unwirksamkeit 

10.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht wirksam sein, werden diese durch Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert gültig. 

 

11. Gerichtsstand 

11.1  Bei den vorliegenden AGB gelangt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich. 

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